Get Adobe Flash player

Rechtsanwälte Nienhagen & Kollegen sind in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechtes tätig. Rechtsanwalt Matthias J. Nienhagen wurde 1997 als erster Fachanwalt für Arbeitsrecht in Chemnitz zugelassen, war aber auch vor diesem Zeitpunkt sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig.

Zu den Mandanten zählen sowohl Arbeitnehmer als auch Betriebe aller Tätigkeitsbereiche und Größenordnungen, Betriebsräte in unterschiedlichen Betrieben sowie Gebietskörperschaften.

Während bei den Arbeitnehmern regelmäßig die forensische, d.h. gerichtliche, Tätigkeit im Vordergrund steht, bildet daneben die Beratung den Schwerpunkt auf Arbeitgeberseite. Im kollektivrechtlichen Bereich steht die Durchführung von Beschlußverfahren, die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Einleitung und Begleitung von Verfahren vor der Einigungsstelle im Vordergrund.


IMG 0696Rechtsanwalt Matthias J. Nienhagen Fachanwalt für ArbeitsrechtMatthias J. Nienhagen wurde in Siegen/Nordrhein-Westfalen geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und dem Referendariat in Düsseldorf und Wuppertal war er zunächst als Rechtsanwalt in Nordrheinwestfalen und Dresden tätig. Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt in Chemnitz tätig.

Rechtsanwalt Matthias J. Nienhagen wurde 1997 als erster Fachanwalt für Arbeitsrecht in Chemnitz zugelassen und war die Folgejahre als Mitglied des Prüfungsausschusses bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen für die Zulassung zur Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht tätig.

Seit dieser Zeit ist Rechtsanwalt Matthias J. Nienhagen auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht in dem Deutschen Anwaltverein.

 

 

 


IMG 9152Rechtsanwalt Andrè SchneiderLediglich orientierungshalber wird in der Folge von den zahlreichen Tätigkeitsschwerpunkten eine kurze unvollständige Übersicht wiedergegeben:

  • Beratung
    Vertragsgestaltung, z.B. Aufhebungsverträge, Arbeits- und Dienstverträge,
    Geschäftsführerverträge, umfassende Betreuung von Betriebsänderungen und
    Umstrukturierungen, Betriebsverfassungsrecht
  • Prozeßführung Kündigungsschutzverfahren, Leistungsklagen, Schadensersatz,
    Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeder Art
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Beschlußverfahren und einstweilige Verfügungen
  • Recht des öffentlichen Dienstes